Gemäß den Landesbauordnungen sind bauliche Anlagen so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Bei ordnungsgemäßer Instandhaltung müssen bauliche Anlagen diese Anforderungen angemessen dauerhaft erfüllen und ohne Missstände benutzbar sein.
Die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit der Tragwerkskonstruktion durch dafür qualifizierte Personen vermindert das Risiko, dass ein Bauwerk durch unerkannte Schäden der Konstruktion, vor allem unter extremen Belastungssituationen versagen kann. Unser Ingenieurbüro ist aktuell in die Liste der Ingenieure für wiederkehrende Bauwerksprüfungen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau als "besonders fachkundige Person" eingetragen.
Eine zusätzliche Eignung für Brückenbauwerke der Bundesbahn "Sachkunde zur Beurteilung und Prüfung von Brückenbauwerken" liegt ebenfalls vor.
Bauwerksprüfungen müssen vorrangig für Gebäude mit öffentlicher Nutzung vorgenommen werden. Das Leistungsbild orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen je nach Intensität der vorgesehenen Kontrollbegehung und umfasst im Wesentlichen:
Weiterführende besondere Leistungen bieten wir mit Partnern an:
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