Das IB-Federlein ist bei zahlreichen Gremien, Organisationen und Fachbereichen als qualifizierter Partner eingetragen.
- Nachweisberechtigt für den vorbeugenden baulichen Brandschutz
- Eintragung in die Liste gem. Art. 70 Abs. 4 und Art. 80 Abs. 2 BayBO
- Bauvorlageberechtigung gem. Art. 70 Abs. 2 Nr. 2 BayBO
- Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
- verantwortlicher Sachverständiger EnEV
- Eintragung in die Liste nach Art. 68 Abs. 7 Satz 3 BayBO
- Eintragung in die Liste der Ingenieure für wiederkehrende Bauwerksprüfungen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau als besonders fachkundige Person
- Anerkennung als Sachverständiger für Eisenbahnbrücken durch die Landeseisenbahnaufsicht
- Verantwortliche Sachverständige für Tragwerksplanung
- Eintragung in die Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes