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Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung
- Dem Bauherren und Veranlasser des Bauvorhabens wurden durch die Baustellenverordnung für die Planung der Ausführung und während der Bauphase neue Pflichten übertragen.
- Wir sind speziell nach RAB 30 (Anlage B und C) ausgebildete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren und erbringen gerne für Sie die Leistungen gemäß der Baustellenverordnung.
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